Vorlesen Schliessen
Inhalt

Benötigte Dokumente zur Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, z. B. Hauptwohnsitz in Hamburg und Nebenwohnsitz in Neustadt in Holstein, dann können Sie auswählen, zu welchem Standesamt Sie gehen möchten.

Für die Umwandlung einer bestehenden gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in eine Ehe wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes.

Sind Sie beide volljährig, noch nicht verheiratet gewesen, haben keine Kinder und sind Sie beide deutsche Staatsangehörige?

In der Regel reichen folgende Unterlagen aus:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten

Was ist, wenn Sie schon einmal verheiratet waren?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten
  • eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk von der letzten Ehe bzw. eine Lebenspartnerschaftsurkunde von der letzten Lebenspartnerschaft. Ist die letzte Ehe oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft nicht bei einem deutschen Standesamt geschlossen worden, so ist auch die Auflösung etwaiger weiterer Vorehen oder Lebenspartnerschaften nachzuweisen.

Was ist, wenn Sie gemeinsame Kinder haben?

  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Nachweise über die Vaterschaftsanerkennung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass von Ihnen
  • Eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten
  • eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk. Falls Sie mehrmals verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich Nachweise über die Schließung und Auflösung aller vorangegangenen Ehen, zum Beispiel Eheurkunde und Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde.

Für nicht gemeinsame Kinder brauchen Sie keine Unterlagen mitzubringen.

Was ist, wenn Sie im Ausland geboren sind?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, aber im Ausland geboren sind, benötigen Sie eine internationale Geburtsurkunde oder eine Geburtsurkunde mit Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer (Auskünfte über Adressen von vereidigten Dolmetschern und Übersetzern gibt das Standesamt). Falls Ihre Geburt nachträglich bei einem deutschen Standesamt registriert wurde, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister von diesem Standesamt.

Was ist, wenn einer von Ihnen oder Sie beide eine ausländische Staatsangehörigkeit haben?

Es ist je nach Heimatland unterschiedlich, welche Dokumente Sie für die Anmeldung benötigen. Da wir hier nicht jedes Land aufführen können, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt direkt in Verbindung. 

Falls Sie die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend verstehen, benötigen Sie für die Anmeldung und die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft einen Dolmetscher. Dies kann ein vereidigter Dolmetscher, eine vereidigte Dolmetscherin sein oder eine Vertrauensperson, die nicht mit Ihnen oder Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin verwandt ist. Die dolmetschende Person hat einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Was ist, wenn Sie im Ausland heiraten wollen?

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland heiraten möchten, sind je nach geplantem Eheschließungsland unterschiedliche Dokumente erforderlich. Neben einer internationalen Geburtsurkunde wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Dieses Ehefähigkeitszeugnis ist der Nachweis der Heimatbehörde (in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes), dass der beabsichtigten Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht. Dies bedeutet, dass Sie dem Standesamt alle Dokumente, die Sie auch für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland bräuchten, vorlegen müssen. Das Standesamt prüft anhand der Unterlagen, ob Ehehindernisse vorliegen und kann dann das Ehefähigkeitszeugnis, in dem beide Verlobten genannt werden, ausstellen. 

Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt, wenn Sie die Absicht haben, im Ausland zu heiraten.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Hochzeit

  • Sie können wählen, ob an Ihrer Trauzeremonie keine, ein oder zwei Trauzeugen teilnehmen. Trauzeugen müssen volljährig sein und sich durch gültige Ausweispapiere legitimieren können.
  • Sie können einander bei der Trauzeremonie die Eheringe aufstecken, wenn Sie dies wünschen.
  • Die Trauungen finden während der Öffnungszeiten des Standesamtes statt. Trauungen an Samstagen finden an bestimmten Terminen im Rathaus statt. Die Termine finden Sie - sofern diese feststehen - in der rechten Spalte.

Gebühren/Kosten

  • Die Gebühren für die Anmeldung der Eheschließung betragen 50 €, wenn die Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Hat einer der Beteiligten eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit, beträgt die Gebühr 80 bis 100 €.
  • Hinzu kommen die Gebühren für die Eheurkunde von 15 €, jede weitere Urkunde, die gleichzeitig erstellt wird, kostet 7,50 €. 
  • Eine Lebenspartnerschaftsurkunde kostet 15 €, jede weitere Urkunde, die gleichzeitig erstellt wird, kostet 7,50 €.
  • Für eine Trauung außerhalb des Trauzimmers/Trausaals beträgt die Grundgebühr 150 €, hinzu kommen Kosten für die Eheurkunden und die Bereitstellung des Heiratsortes, die je nach Schiff, Museum, Strand usw. unterschiedlich sind.
  • Falls jemand zum Dolmetschen benötigt wird, ist für die Aufnahme von eidesstattlichen Erklärungen zur Übersetzung eine Gebühr von 60 € zu zahlen (jeweils 30 € für Anmeldung der Eheschließung und für die Hochzeit).