Geburt/Geburtsurkunde
Zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden und Bescheinigungen ist das Standesamt des Geburtsortes.
Sollte Ihr Kind in Neustadt in Holstein geboren sein und Sie möchten die Geburt Ihres Kindes im Standesamt anmelden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Eltern (deutsch) miteinander verheiratet
- falls noch vorhanden die begl. Abschrift des Familienbuches der Ehe
- ansonsten die Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
- Personalausweise
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Erklärung zum Familiennamen des Kindes (falls kein Ehename geführt wird)
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Eltern (ausländisch) miteinander verheiratet
- Heiratsurkunde (Original und Übersetzung) gegebenenfalls mit Apostille oder Legalisation
- Geburtsurkunden der Eltern (Original und Übersetzung)
- Reisepass von beiden im Original
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter, ledig, ohne Kindesvater
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter, ledig, mit Kindesvater
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Personalausweise
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter, ledig, mit Kindesvater und gemeinsamer Sorge
- Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgerechtserklärung
- Personalausweise
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Bestimmung des Familiennamens
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter, verheiratet, getrennt lebend
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Ehe
- Geburtsurkunden der Eltern
- Personalausweis
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Erklärung zum Familiennamen des Kindes (falls kein Ehename geführt wird)
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Mutter, geschieden oder verwitwet
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Ehe
- Nachweis über die Auflösung der Ehe durch Vorlage einer Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (zu erhalten beim Standesamt der Eheschließung) oder durch rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
- Geburtsurkunden der Mutter
- Personalausweis
- Erklärung zum Vornamen des Kindes
- Erklärung zum Familiennamen des Kindes (falls kein Ehename geführt wird)
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Weitere Informationen
Beantragung einer Urkunde
Wenn Sie oder Ihr Kind in Neustadt in Holstein geboren wurden, können Sie bei uns eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine internationale Geburtsurkunde beantragen.
Sie können die Bestellung online durchführen, persönlich ins Standesamt kommen, anrufen, oder per E-Mail oder Fax Kontakt zu uns aufnehmen. Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Standesamt einen Termin mit uns.
Sollten Sie nicht die Onlinebestellung nutzen, benötigen Sie den Vordruck, welchen Sie im Dokumentenbereich dieser Seite finden. Diesen Vordruck bitte ausfüllen und zusammen mit der Kopie Ihres Personalausweises - Vor- und Rückseite - oder Reisepasses an das Standesamt Neustadt in Holstein per Post, per Fax oder per E-Mail senden. Sobald auch die Gebühr für die Urkunde bezahlt wurde, wird die Urkunde per Post zugeschickt.
Gebühren/Kosten
Eine Geburtsurkunde, eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine internationale Geburtsurkunde kosten jeweils 15,00 €.
Vaterschaftsanerkennung
Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor oder nach der Geburt des Kindes möglich. Die Anerkennung ist persönlich vor dem Standesamt, dem Jugendamt, dem Amtsgericht oder einem Notar möglich. Es bedarf der Zustimmung der Mutter des Kindes, in bestimmten Fällen ist die Zustimmung des Kindes oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Beim Standesamt und Jugendamt ist die Anerkennung der Vaterschaft kostenfrei.
Rechtliche Grundlagen
Personenstandsgesetz (PStG), Personenstandsverordnung (SStV), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB), Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)