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Barrierefreiheits-Erklärung

Die Stadt Neustadt in Holstein ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadt-neustadt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Barrierefrei nach WCAG 2.0 und BITV 2.0

Unser Maßstab für Barrierefreiheit sind Erfolgskriterien des internationalen Standards, der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 auf Level AA (deutsch: Richtlinien für barrierefreie Internetinhalte - WCAG 2.0) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung). Konkret richten wir uns nach den Festlegungen und Erläuterungen des BITV-Tests.

Unsere Sprache

Wir bemühen uns, unsere Texte so zu schreiben, dass sie auch von Besucherinnen und Besuchern verstanden werden, die mit dem Thema nicht so vertraut sind.

Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach ein Text die Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.

Anpassungsfähiges Design

Wir haben diese Internetseite nach dem Ansatz des responsive web design umgesetzt: auf kleineren Bildschirmen erscheint ein vereinfachtes Layout.

Die Zoom-Funktion zur Vergrößerung der Inhalte im Browser vergrößert nicht nur den Text, sondern führt außerdem zu einer einspaltigen Ansicht, bei der kein horizontales Scrollen erforderlich ist.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Internetseite www.stadt-neustadt.de ist wegen der noch nicht vollständig barrierefreien Dokumente überwiegend mit § 12 BITV des Gleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung vereinbar.

Dokumente im Dateiformat CSV, DOC/ DOCX, PDF, XLS/XLSX, ZIP sind auf unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend nicht vollständig berreirefrei. Im Falle der Nichtzugänglichkeit bitten wir telefonisch (04561 619-310) oder schriftlich per E-Mail (webservice@stadt-neustadt.de) um Mitteilung.

Eingebundene Karten der freien Kartenlösung OpenStreatMap sind, da grafikbasiert, generell nicht barrierefrei (Beispieladresse mit Karteneinbindung). Zur Abmilderung werden bei Anzeige mehrerer Adressen auf einer Karte allerdings die angezeigten Zielpunkte in Form einer Adressliste ausgegeben.

Kontinuierliche Optimierung

Nicht nur die Browser, auch spezielle technische Hilfsmittel zur Nutzung von Internetseiten entwickeln sich permanent weiter. Wir optimieren dazu unsere Internetseite kontinuierlich auch für diese Hilfsmittel. So erreichen wir, dass unser Intenetangebot für alle Besucherinnen und Besucher leichter zu nutzen ist.

Feedback und Kontaktangaben

Nutzerinnen und Nutzer dieser Internetseite können jederzeit online über das Formular Fehler melden

  • etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen an die Stadt Neustadt in Holstein mitteilen und
  • Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte (Dokumente) einholen.

Durchsetzungsverfahren

Nutzerinnen und Nutzer unserer Internetseite können uns

  • telefonisch (04561 619-316),
  • postalisch (Stadt Neustadt in Holstein, Sachgebiet Strategische Steuerung, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein) oder
  • digital per E-Mail (webservice@stadt-neustadt.de)

auf mögliche inhaltliche und funktional Fehler aufmerksam machen.

Wir werden diese Fehler bestmöglich und schnellstmöglich beheben und Sie darüber informieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde

  • am 3. Dezember 2021 erstellt und
  • zuletzt am 3. Dezember 2021 überprüft.