Als Vermietende einer Ferienunterkunft führen Sie für jeden Ihrer volljährigen Übernachtungsgäste im Saisonzeitraum vom 1. April bis 31. Oktober und vom 1. Dezember bis 31. Dezember eines jeden Jahres den Tourismusbeitrag über den Meldeschein an den Tourismus-Service ab. Ihre Übernachtungsgäste erhalten als Beleg hierfür die ostseecard, welche seit 2004 die traditionelle Kurkarte abgelöst hat. Tagesgäste müssen für den Geltungstag selbständig eine Tagesstrandkarte an einer der Verkaufsstellen lösen.
Für 2021 gelten folgende Beiträge:
Saisongäste, die mehr als 28 Tage im Saisonzeitraum in der hafenheimat Neustadt in Holstein verbringen, erhalten von der Stadt den Bescheid beziehungsweise den Antrag für Saisongäste. Der Tourismus-Service stellt Ihnen die ostseecard im Scheckkartenformat mit Passfoto und händigt Ihnen die Meldescheine aus.
Details zur Abgabepflicht entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) der Stadt Neustadt in Holstein.
Ab dem 1. April 2020, direkt zu Beginn der neuen Saison, erfolgt die Erfassung der Meldescheine über das webbasierte System "optimale Präsentation" der Firma SECRA GmbH aus Sierksdorf. Die Anleitung zur Nutzung des webbasierten Systems finden Sie hier:
Für Fragen rund um die Meldedescheine und die Saisonostseecard steht Ihnen Frau Lindner vom Tourismus-Service gerne zur Verfügung.
Zusätzlich zum Tourismusbeitrag führen Sie als Vermietende einer Ferienunterkunft einmal jährlich die Fremdenverkehrsabgabe an die Stadt Neustadt in Holstein ab.
Diese dient zur Abgeltung der von der Gemeinde für die Förderung des Fremdenverkehrs gemachten Aufwendungen. Details zur Fremdenverkehrsabgabe entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe).
Für alle Fragen rund um den Saisonbescheid steht Ihnen Frau Wegner von der Stadt Neustadt in Holstein gerne zur Verfügung.