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Parkscheinautomaten

Die  Parkscheinautomaten auf unseren kostenpflichtigen Parkplätzen verfügen über flexible Zahlungsweisen:

sind kein Problem.

Sie haben noch Fragen zu den Parkscheinautomaten?

In welchem Zeitraum werden Gebühren für die Parkplätze erhoben?

Der Geltungszeitraum für die Erhebung von Parkgebühren auf den Parkplätzen P2 bis P16 erstreckt sich

  • vom 1. Januar bis zum 31. Dezember,
  • immer von Montag bis Sonntag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Wie hoch sind die Parkgebühren auf den Parkplätzen?

Für sämtliche Kraftfahrzeuge werden je Stunde 1,20 € erhoben.

Die Tageshöchstgebühr liegt bei 6,00 € und kann in Form eines Tagestickets an allen Parkscheinautomaten erworben werden.

Eine Wochenparkkarte kann auch an den Automaten erworben werden. Diese liegt bei 30,00 €.

Muss ich an den Automaten passend zahlen?

Ja, die Automaten geben kein Rückgeld.

Allerdings ist auch eine Kartenzahlung möglich. Alternativ können Sie auch einfach die Parkster- oder EasyPark-App auf Ihrem Smartphone nutzen.

Angenommen, ich habe um 8 Uhr einen Arzttermin, die Gebührenpflicht auf dem Parkplatz beginnt jedoch erst ab 9 Uhr. Muss ich dann um 9 Uhr zurück zu meinem Auto gehen und einen Parkschein lösen?

Da ein Vorkauf möglich ist, können Sie auch vor 8 Uhr einen Parkschein ziehen. Die Wartezeit beim Arzt ist üblicherweise immer etwas länger.

Sollte ein Parkscheinautomat defekt sein, was mache ich dann?

Sollte es Probleme mit den Automaten geben, ist die Ordnungsbehörde der Stadt Neustadt in Holstein zu unterrichten.

Die Störungshotline steht auch an allen Automaten: 04561 619-420.

Bei defektem Automat, das heißt wenn die Bargeldzahlung nicht funktioniert, ist entweder

  • der nächste betriebsbereite Parkscheinautomat zu nutzen oder
  • die Parkscheibe im Fahrzeug auszulegen.

Ist lediglich die Zahlung mit der EC-Karte defekt, ist entweder

  • Bargeld oder
  • eine der Park-Apps

zu nutzen. Das Auslegen der Parkscheibe hilft in diesem Fall nicht.