Kinder- und Jugendparlament sucht neue Kandidatinnen und Kandidaten
Für die neue Wahlperiode sucht das Kinder- und Jugendparlament wieder Kandidatinnen und Kandidaten zwischen 10 und 17 Jahren, um sich für das neue Parlament aufstellen und wählen zu lassen.
Was ist das Kinder- und Jugendparlament?
Das Kinder- und Jugendparlament tritt für die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Neustadt in Holstein ein, um deren Wünsche, Meinungen und Ansichten eine Stimme zu geben.
So konnte das Kinder- und Jugendparlament in der Vergangenheit bereits viele Neuerungen und Veränderungen durchsetzen. Unter anderem wurden die Skateanlage und das Sprungbrett am Strandbad gebaut. Auch für sicherere Verkehrslagen wurde auf Anregung des Kinder- und Jugendparlaments gesorgt.
Große Erfolge gab es auch für die Verbesserungen an Spielplätzen und an kinder- und jugendrelevanten Freizeitorten in Neustadt in Holstein, Pelzerhaken und Rettin.
Wer kann sich bewerben?
Das Kinder- und Jugendparlament wird für zwei Jahre gewählt und setzt sich aus
- sieben Kindern zwischen 10 bis 14 Jahren und
- sieben Jugendlichen zwischen 14 Jahren und Vollendung des 17. Lebensjahres
zusammen.
Bewerben können sich alle Neustädter Kinder und Jugendlichen ab 10 Jahren bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres, die mindestens seit drei Monaten in Neustadt in Holstein gemeldet sind.
Wer sich bewerben möchte, kann sich
- unter www.neustadt-jugend.de die Wahlunterlagen herunterladen oder
- in den Einrichtungen der Stadtjugendpflege (Jugendcafé, Jugendtreff oder Familientreff am Westpreußenring)
den Wahlvorschlagszettel aushändigen lassen.
Der Bewerbungszeitraum ist vom 6. September 2023 bis zum 15. Oktober 2023.
Die Unterlagen können
- in den Einrichtungen der Stadtjugendpflege,
- im Rathaus, Am Markt 1, oder
- im BürgerBüro, Ecke Am Markt/Rosenstraße,
abgegeben werden.
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendetem 10. und dem vollndeten 18. Lebensjahr, die seit mindestens dem 21. August 2023 in Neustadt in Holstein ihren Hauptwohnsitz haben. Stichtag für das vorbezeichnete Lebensalter ist der letzte Tag der Wahl (22. November 2023).
Wann wird gewählt?
Die Wahlen zu den Kinder- und Jugendparlamenten finden landesweit am 21. November 2023 und am 22. November 2023 statt. In Neustadt in Holstein kann an beiden Tagen
- vormittags in den Schulen sowie
- nachmittags im Wahllokal des Jugendcafés in der Grabenstraße 29
gewählt werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind bei Barbara Dahlke-Neils (Kinder- und Jugendparlamentscoachin) oder Andreas Adler (Kinder- und Jugendberater) erhältlich.