Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
Leistungsnummer 99042030261003Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
Onlinedienste
Verfahrensablauf
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
- Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
- Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR
Frist
Vor der ersten Aalfischerei
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).
Erforderliche Unterlagen
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)