Vorlesen Schliessen
Inhalt

Was erledige ich wo?

Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Schleswig-Holstein 2021-2027

Leistungsnummer 99148025017000

Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung fördert über 20 Maßnahmen in den Bereichen Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Energiewende, nachhaltige Infrastruktur und strategische Zukunftstechnologien.

Allgemeine Informationen

Der EFRE 2021-2027 in Schleswig-Holstein ist das regionale Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der aktuellen Förderperiode der Europäischen Union (EU). Er ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 und unterstützt mit rund 272 Millionen Euro aus EFRE-Mitteln eine wirtschaftliche, technologische und strukturelle Entwicklung im Land.

Das Programm verfolgt drei zentrale thematische Förderschwerpunkte:

  • Ein Wettbewerbsfähiges und intelligentes Schleswig-Holstein: Förderung von Innovation, Digitalisierung, Forschung und Entwicklung sowie Stärkung von Kleinst­unternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups.
  • Grünes Schleswig-Holstein: Investitionen in Energiewende, Klimaschutz, erneuerbare Energien und nachhaltige Wirtschaftsstrukturen;
  • Bürgernahes Schleswig-Holstein: Stärkung von Infrastruktur, Lebensqualität und regionaler Entwicklung, insbesondere in ländlichen und benachteiligten Gebieten.

Verfahrensablauf

  • Zunächst sollten Sie sich über die EFRE-Maßnahmen in Schleswig-Holstein auf der Webseite des Landes Schleswig-Holstein, der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WT.SH) informieren.
  • Achten Sie besonders auf die Fördermaßnahmen und Umweltbelange, die bei der Antragstellung berücksichtigt werden müssen.
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Vorhaben die Förderkriterien erfüllt.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen und Nachweise bereitstellen können.
  • Reichen Sie Ihren Förderantrag bei der zuständigen Stelle ein. Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt ist, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag auf Förderfähigkeit und Förderhöhe. Gegebenenfalls werden Rückfragen gestellt oder Ergänzungen angefordert.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Förderbewilligung. Damit können Sie offiziell mit Ihrem Projekt starten und die Mittel abrufen.

An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Erforderliche Unterlagen

Da je nach Projekt unterschiedliche Unterlagen benötigt werden, empfehlen wir Ihnen, sich vorab direkt mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Das Enddatum für das gesamte EFRE-Programm ist der 31. Dezember 2030.

Bei einigen Fördermaßnahmen können Anträge nur zu bestimmten Stichtagen eingereicht werden. Genauere Infos dazu stehen in den Förderrichtlinien und Förderaufrufen.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Die Antragstellung ist formgebunden und soll elektronisch erfolgen.