Zuschuss zum Zahnersatz im Rahmen der Sozialen Entschädigung erhalten
Leistungsnummer 99107118039000Wenn Sie im Rahmen einer Zahnbehandlung für Schädigungsfolgen weitere Zähne ersetzen lassen müssen, können Sie einen Zuschuss erhalten.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Sie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu einem erweiterten Zahnersatz erhalten, wenn Sie:
- einen weiteren Zahnverlust erlitten haben, der nicht durch die Schädigung verursacht wurde
- zusätzlich zu dem durch die Schädigung erforderlichen Zahnersatz einen weiteren Zahnersatz benötigen
- beide Behandlungen zusammen durchführen müssen
Verfahrensablauf
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf die Erstattung eines Zuschusses zum Zahnersatz haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs, Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
- Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Voraussetzungen
- Sie haben bereits einen Anspruch auf Versorgung mit Zahnersatz der Sozialen Entschädigung.
- Es wurde bei Ihnen zudem ein damit nicht zusammenhängender Zahnverlust festgestellt.
- Der Ersatz dieser Zähne hängt untrennbar zusammen.
- Sie möchten einen erweiterten Zahnersatz anfertigen lassen, der sowohl den ursprünglichen als auch den davon unabhängigen, neuerlichen Zahnverlust ausgleicht.
Kosten
Der Antrag ist kostenlos.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Hinweise (Besonderheiten)
Reichen Sie Ihre Unterlagen vor der Behandlung ein, um zu wissen, ob ein Zuschuss gezahlt werden kann.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)