Wohngeld Erhöhung beantragen
Leistungsnummer 99107023011001Erhalten Sie Wohngeld und Ihr Anspruch auf Wohngeld erhöht sich? Dann müssen Sie einen Erhöhungsantrag stellen.
Allgemeine Informationen
Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern.
Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten.
Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben:
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger.
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich.
- Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt.
Online-Dienste Wohngeld der Stadt Neustadt in Holstein
Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt am Onlinedienst Wohngeld des Landes Schleswig-Holstein teil. Der Dienst ist erreichbar unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA.
Sie benötigen zur Nutzung lediglich ein einfaches Servicekonto mit gültiger E-Mailadresse und selbst zu wählendem Passwort auf dem Nutzerportal GemeinsamOnline.
Anträge und Formulare der Stadt Neustadt in Holstein für Wohngeld
Die Anträge und Formulare können Sie sich über die folgenden Links herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg an die zuständige Stelle übersenden oder in der Wohngeldstelle, Waschgrabenallee 5, Zimmer 2, 23730 Neustadt in Holstein abholen:
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldstelle
- Verdienstbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldstelle
- Antrag Wohngeld für Heimbewohner
- Mietbescheinigung für Heimbewohner
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
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Verfahrensablauf
- Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
- Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.
Voraussetzungen
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder hat sich um mehr als 15 Prozent verringert oder
- die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich erhöht oder
- Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten hat sich um mehr als 15 Prozent erhöht.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung
- Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder
- Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen. Die Wohngeldbehörde ist berechtigt, Ihre Angaben durch einen Datenabgleich zu prüfen. Die Überprüfung Ihrer Angaben ist bis 10 Jahre nach Erhalt des Wohngeldbescheids zulässig.
Rechtsgrundlagen
An wen muss ich mich wenden?
An die Wohngeldbehörden Ihrer Amts-, Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Frist
Sie stellen den Antrag spätestens am letzten Tag des Monats, ab dem Sie höheres Wohngeld beantragen möchten.