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Was erledige ich wo?

Prüfung der Eignung eines Betriebes als Ausbildungsstätte

Leistungsnummer 99019018058000

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen ausbilden möchten, berät und unterstützt Sie hierbei die zuständige Stelle, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Allgemeine Informationen

Ihr Betrieb darf nur dann ausbilden, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Wenn Ihr Betrieb zum ersten Mal ausbilden möchte, wird vor Ort geprüft, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Ausbildungsberaterinnen und -berater informieren alle Beteiligten über die Anforderungen an die duale Berufsausbildung.

Kann Ihr Betrieb nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln, ist ein Ausbildungsangebot unter Umständen trotzdem möglich. Fehlende Inhalte können dann durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ergänzt werden.

Auch nachdem Ihr Betrieb geprüft und für geeignet erklärt wurde, wachen die Ausbildungsberaterinnen und -berater der zuständigen Stelle darüber, dass Ihre Ausbildungsstätte persönlich und fachlich geeignet ist. Sie unterstützen und beraten Sie dabei, Ausbildungen erfolgreich durchzuführen.

Welche Stelle die Eignung prüft, hängt vom Ausbildungsberuf ab. Zuständig ist zum Beispiel:

  • die Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • die Handwerkskammer
  • die Landwirtschaftskammer
  • oder eine andere zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

  • Die Beraterin oder der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.
  • Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel in Ihrer Ausbildungsstätte geführt. 
  • Stellt die Beraterin oder der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart. 
  • Alternativ kann die Beraterin oder den Berater auch festlegen, dass der Austausch mit Ihnen im weiteren Verlauf in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgt.
  • Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie aus Sicht der Beraterin oder des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.
  • Sollte die Beraterin oder der Berater feststellen, dass in Ihrem Unternehmen nicht oder nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen ausgebildet werden kann, erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid.
  • Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie Auszubildende einstellen und ausbilden.

Voraussetzungen

  • Ihr Ausbildungsbetrieb muss für die Ausbildung geeignet sein.
  • Es müssen genug Fachkräfte vorhanden sein, um die Auszubildenden gut zu betreuen.
  • Die Zahl der Auszubildenden muss zur Größe Ihres Betriebs und zur Zahl der Ausbildungsplätze passen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
  • Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.

Kosten

In der Regel werden von der für die Beratung zuständigen Stelle keine Gebühren erhoben.

Frist

  • nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Bearbeitungsdauer

  • Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen.
  • Benötigt die Beraterin oder der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb verlängert sich die Zeit entsprechend.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. 
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

  • Formulare: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein