Liegeplatz im Hafen beantragen
Leistungsnummer 99096012107000Wenn Sie Ihr Wasserfahrzeug am Hafen anlegen wollen, müssen Sie einen Liegeplatz beantragen.
Allgemeine Informationen
Fahren Sie mit Ihrem Wasserfahrzeug in einen Hafen ein, müssen Sie einen Liegeplatz beantragen.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Wasserfahrzeug dauerhaft anlegen wollen oder nur vorübergehend.
Ein Liegeplatz wird für alle Arten von Wasserfahrzeuge benötigt.
Verfahrensablauf
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Sie reichen den Antrag mit den notwendigen Unterlagen schriftlich oder online ein.
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Die zuständige Hafenbehörde prüft Ihren Antrag.
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Bei Bedarf fordert die zuständige Hafenbehörde weitere Unterlagen von Ihnen an.
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Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über die Entscheidung.
Voraussetzungen
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Sie besitzen eine gültige Haftpflichtversicherung für Ihr Wasserfahrzeug.
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Sie sind Eigentümer des Wasserfahrzeuges oder können ein Nutzungsrecht nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf einen Liegeplatz
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Personalausweis oder Reisepass
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Eigentumsnachweis über das Wasserfahrzeug
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Kopie des Versicherungsnachweises
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Widerspruch
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Klage