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Was erledige ich wo?

Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten

Leistungsnummer 99069008077000

Wenn Sie als junger Mensch straffällig oder einer Straftat bezichtigt werden, können Sie die Jugendhilfe des Jugendamtes in Anspruch nehmen.

Allgemeine Informationen

Als Jugendgerichtshilfe berät die Jugendhilfe im Strafverfahren jugendliche (14 bis 17 Jahre) und heranwachsende (18 bis 20 Jahre) Beschuldigte sowie ihre Familien. Sie begleitet das gesamte Strafverfahren von den polizeilichen Ermittlungen bis zur möglichen Hauptverhandlung vor dem Jugendgericht und steht ihnen beratend und unterstützend zur Seite.

Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendgerichtshilfe gehören zum Beispiel die Information und Beratung über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens, die möglichen Folgen der Straftat sowie Datenschutz und Vertrauensschutz. Sie unterstützt bei Problemen in Schule, Beruf, Familie oder Freizeit und vermittelt Hilfsangebote.

An wen muss ich mich wenden?

Rechtsgrundlagen