Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe
Leistungsnummer 99145012196000Zuständig für Besoldung, Versorgung, Beihilfe und Entgelt in Schleswig-Holstein sind das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) und die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK).
Allgemeine Informationen
Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
- Besoldung,
- Versorgung,
- Entgelt und
- Beihilfe
für Beamtinnen/Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen/Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein. Außerdem kümmert sich das DZLP um die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten und ähnlichen Leistungen.
Für Beschäftigte bei Städten, Gemeinden und Kreisen (kommunaler Bereich) ist hingegen die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) zuständig.
An wen muss ich mich wenden?
An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) für Landesbeschäftige.
An die Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände (VAK) für Kommunalbeschäftigte.