Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen beantragen
Leistungsnummer 99065002117000Menschen mit Behinderungen oder ihre Vertreterinnen oder Vertreter können beantragen, dass besondere Ausbildungsregelungen getroffen werden.
Allgemeine Informationen
Menschen mit Behinderung sollen nach Möglichkeit in anerkannten Ausbildungsberufen regulär ausgebildet werden. Ist dies aufgrund der Art und Schwere der Behinderung nicht möglich, kann die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auch als theoriereduzierte Fachpraktikerausbildung durchgeführt werden.
Dafür können Sie für sich oder für einen von Ihnen betreuten Menschen mit Behinderung bei der für den Beruf zuständigen Stelle einen entsprechenden Antrag stellen. Diese Stelle trifft dann entsprechende angepasste Ausbildungsregelungen für diesen Beruf.
Wenden Sie sich dafür je nach Beruf an Ihre zuständige Stelle. Zu den zuständigen Stellen gehören:
- die Handwerkskammer für Berufe der Handwerksordnung
- die Industrie- und Handelskammer für Berufe in nicht handwerklichen Gewerbeberufen
- die Landwirtschaftskammer für Berufe der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
- die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für Fachangestellte im Bereich der Rechtspflege
- die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für Fachangestellte im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
- die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für Fachangestellte im Bereich der Gesundheitsberufe
- weitere Stellen für Berufe im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen
Ihre Ausbildungsberaterin oder Ihr Ausbildungsberater der zuständigen Stelle berät Sie, ob es für Ihren gewünschten Beruf in Ihrer Region passende Ausbildungsregelungen gibt. Gibt es bereits vereinbarte Regelungen, müssen Sie keinen Antrag stellen. Ihre Arbeitsagentur kann Sie dann zu einem Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger vermitteln.
An wen muss ich mich wenden?
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht