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Was erledige ich wo?

Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen

Leistungsnummer 99031013016002

Wenn Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.

Allgemeine Informationen

Arbeitgeber, die mit Gefahrstoffen Arbeiten durchführen lassen, müssen verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Menschen und Umwelt zu schützen. Personen, die Tätigkeiten mit Asbest ausüben, beaufsichtigen und planen müssen daher besondere Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Um diese Qualifikationsanforderungen zu vermitteln, können Sie einen Sachkundelehrgang für Tätigkeiten mit Asbest anbieten. Dieser Lehrgang muss vorab von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs kann auch für gewerksspezifische Lehrgänge erfolgen. Sie kann von der zuständigen Behörde mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden.

Onlinedienste

Voraussetzungen

  • Ihr Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung.
  • Inhalt und Umfang Ihres Sachkundelehrgangs erfüllen die Vorgaben des technischen Regelwerks. 

Erforderliche Unterlagen

  • Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept, die folgendes beinhalten:
    • Lehrgangsprogramm
    • Lehrgangsinhalte
    • Vortragende und Nachweis über deren Qualifikation
    • Stundentafel mit Angabe der Vortragenden zur Lehreinheit
    • Inhalte der Vorträge als Kurzbeiträge
    • Informationen zum Lehrmaterial
    • Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
  • Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf, zum Beispiel Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten
     

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Anerkennungsbescheid.