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Interne Meldestelle für Hinweisgebende nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Die Stadt Neustadt in Holstein hat eine Interne Meldestelle für die Stadtverwaltung Neustadt in Holstein und den Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (nachfolgend Stadtverwaltung Neustadt in Holstein genannt) nach §12 Hinweisgeberschutzgesetz eingerichtet.

Sollten Sie Kenntnis von Verstößen in der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein haben, die unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen, dann haben Sie die Möglichkeit, diese über verschiedene sichere Wege zu melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

An wen richtet sich die Interne Meldestelle?

Dieses Meldesystem ("Interne Meldestelle") richtet sich an alle

  • Beschäftigten der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein und
  • Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein in Kontakt stehen

und Informationen über Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz erlangt haben.

Welche Inhalte kann ich melden?

Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein nicht im Interesse der Stadt Neustadt in Holstein oder nicht korrekt handeln, sich zum Beispiel

  • bestechen lassen,
  • gegen Vergaberegelungen verstoßen,
  • ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen,
  • vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen,

helfen Sie uns, wenn Sie das melden.

Die Schwerpunkte der Internen Meldestelle sind von Ihnen gemeldete

  • Hinweise auf Korruption und Wirtschaftsdelikte,
  • schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln sowie
  • weitere Verstöße

nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz, HinSchG).

Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle für Hinweisgebende nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste.

Die Bearbeitung der Meldungen an die Interne Meldestelle erfolgt während der regulären Dienstzeiten.

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Meldungen können Sie bei der Internen Meldestelle der Stadt Neustadt in Holstein nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz abgeben - und zwar

  • per Telefon,
  • per Brief oder
  • in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt zur Internen Meldestelle für Hinweisgebende

Bitte versehen Sie Ihre Meldung sowohl beim Postversand als auch beim Einwurf in unseren Briefkasten stets mit dem Zusatz „- vertraulich -“ vor unserer Anschrift.

Postversand

- vertraulich -
Stadt Neustadt in Holstein
Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz
Am Markt 1
23730 Neustadt in Holstein

Bitte versehen Sie

Einwurf

Sie können Ihre Meldung auch in den Briefkasten des Rathauses der Stadt Neustadt in Holstein, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein einwerfen.

Bitte versehen Sie Ihre Meldung sowohl beim Postversand als auch beim Einwurf in unseren Briefkasten stets mit dem Zusatz „- vertraulich -“ vor unserer Anschrift.

Telefonisch

Herr Markus Prieß, Telefon: 04561 619-310

Persönlich

Auf Wunsch kann über alle oben genannten Kontaktwege auch eine persönliche Besprechung nach Terminvereinbaung vereinbart werden.

Wie läuft eine Meldung ab?

Eine Meldung läuft wie folgt ab:

  1. Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
  2. Sie machen eine Angabe zum Schwerpunkt Ihrer Meldung.
  3. Formulieren Sie Ihre Meldung in eigenen Worten.
  4. Nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  5. Ihre Meldungen nehmen wir auf, bearbeiten sie oder holen Einkünfte bei der hierfür zuständigen Stelle ein. Genaue Informationen zu den Schwerpunkten erhalten Sie während des Meldeprozesses, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben.

Wie werden meine Daten geschützt?

Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgeberin ode Hinweisgeber.

Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebender Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend § 12 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein sowie der in Artikel 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.