Veröffentlichung im Internet des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 75 der Stadt Neustadt in Holstein nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 24.09.2026 beschlossene und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 der Stadt Neustadt in Holstein für das Gebiet „Gewerbegebiet südöstlich der Eutiner Straße (L309), östlich der Sierksdorfer Straße und westlich der Bahntrasse“ und die Begründung mit Anlagen werden über die Internetseite der Stadt Neustadt in Holstein in der Zeit vom 14.10.2026 bis 16.11.2026 veröffentlicht und können eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummern 1 bis 4 BauGB wird auf Folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist wie folgt möglich: per E-Mail an hamburg@archi-stadt.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Weg bestehen folgende Möglichkeiten: schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift.
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 75 unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB:
- Der Entwurf und die Begründung mit Anlagen liegen während der Öffnungszeiten des Bauamtes (Mo. – Fr. 8:00-12:00 + Do. 14:00-17:30 Uhr) der Stadt Neustadt in Holstein, Kirchhofsallee 2, 23730 Neustadt in Holstein und der Veröffentlichungsfrist öffentlich aus.
Der Entwurf und die Begründung mit Anlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die ausliegenden Unterlagen finden Sie im Dokumentenblock, rechts auf dieser Seite.