Wenn Sie wuchernde Hecken, Sträucher oder Bäume im öffentlichen Verkehrsraum beobachten, können Sie dies formlos bei der zuständigen Behörde melden.
Für Meldungen, die den privaten Bereich betreffen wie beispielsweise Hecken zwischen Nachbargrundstücken ist in der Regel keine behördliche Zuständigkeit gegeben.