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Datum: 28.10.2025

Informationen zur Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes am 19. und 20. November 2025

Am 19. und 20. November 2025 findet in Neustadt in Holstein die Wahl des Kinder- und Jugendparlamentes statt.

Der Stellvertreter des Wahlleiters hat am 16. Oktober  nach Vorprüfung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entschieden. Die zugelassenen Wahlvorschläge lauten wie folgt:

A) Gruppe der Kinder (vollendetes 10. bis vollendetes 13. Lebensjahr; maßgeblich ist der letzte Wahltag)

Zu vergebende Mandate unter Berücksichtigung des § 7 Absatz 1 Wahlordnung: 7 Sitze.

Weiblich

  1. Glas, Lydia
  2. Kaffka, Amelie
  3. Kasakewitsch, Karina
  4. Lehmann, Leonie
  5. Rübhausen, Angelique
  6. Stender, Emely
  7. Walter, Liva

Männlich

  1. Evers, Arian
  2. Ferl, Pepe
  3. Geffken, Rasmus
  4. Hartmann, Piet
  5. Holtz, Ingmar
  6. Lange, Patrick
  7. Locker, Bennet
  8. Oehlhey, Lennox

B) Gruppe der Jugendlichen (14 Jahre bis vollendetes 18. Lebensjahr; maßgeblich ist der letzte Wahltag)

Zu vergebende Mandate unter Berücksichtigung des § 7 Absatz 1 Wahlordnung: 7 Sitze.

Weblich

  1. Bär, Leni
  2. Flüh, Merle
  3. Koller, Emily
  4. Mielke, Nayara
  5. Tschöp, Jasmin

Männlich

  1. Beckmann, Fynn
  2. Foth, Noa
  3. Kasakewitsch, Adrian
  4. Kleinwort, Pio
  5. Trappe, Leon
  6. Wagner, Ian

Wer darf wählen?

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis alle am 35. Tag vor Beginn der Wahl gemeldeten wahlberechtigten Kinder und Jugendliche zwischen dem vollendeten zehnten Lebensjahr und dem vollendeten 18. Lebensjahr eingetragen, die seit mindestens dem 19. August 2025 mit dem Hauptwohnsitz in Neustadt in Holstein gemeldet sind.

Wer nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann bei Vorliegen der Wahlrechtsvoraussetzungen auf Antrag bis zum 17. November 2025, 12:30 Uhr, im BürgerBüro nachträglich eingetragen werden.

Das Wählerverzeichnis liegt bis zum 17. November während der Öffnungszeiten im BürgerBüro zur Einsicht aus.

Wo kann man wählen gehen?

Wahlorte sind folgende (die Wahlräumlichkeiten sind am Wahltag ausgeschildert):

Mittwoch, 19. November 2025

Möglichkeit 1

  • Wahlort: Jacob-Lienau-Schule
  • Wahlzeit: 08:00 bis 12:30 Uhr

Möglichkeit 2

  • Wahlort: Jugendcafé
  • Wahlzeit: 16:00 bis 19:00 Uhr

Donnerstag, 20. November 2025

Möglichkeit 1

Wahlort: Grundschule Neustädter Bucht
Wahlzeit: 08:00 bis 10:00 Uhr

Möglichkeit 2

Wahlort: Küstengymnasium
Wahlzeit: 11:15 bis 13:15 Uhr

Möglichkeit 3

Wahlort: Jugendcafé
Wahlzeit: 14:00 bis 16:00 Uhr

Bei der Wahl ist der Schüler-, Kinder- beziehungsweise Personalausweis oder Pass bereitzuhalten.

Wie wird gewählt?

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Auf dem Stimmzettel werden die Wahlvorschläge gruppenweise in alphabetischer Reihenfolge der Namen aufgeführt.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Dabei hat jede beziehungsweise jeder Wahlberechtigte für jede Gruppe fünf Stimmen, insgesamt höchstens zehn Stimmen. Die fünf Stimmen für jede Gruppe können auf die verschiedenen Kandidatinnen und/oder Kandidaten beliebig verteilt werden. Für jede Kandidatin oder jeden Kandidaten kann dabei jedoch nur eine Stimme abgegeben werden.

Die Prüfung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlleiter.

Erstellt von: Sven Westen
Quelle: Marie Gittner