Vorschläge für Sportlerehrung der Stadt Neustadt in Holstein
Die Stadt Neustadt in Holstein macht es sich zur Aufgabe, hervorragende Leistungen von Sportlerinnen und Sportlern zu ehren.
Jede Ehrung durch die Stadt Neustadt in Holstein setzt strenge Maßstäbe voraus, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Persönliche Auszeichnungen können an Sportlerinnen und Sportler verliehen werden,
- die einem Neustädter Sportverein oder einer Neustädter Schule angehören,
- desgleichen Sportlerinnen und Sportler, die Neustädter sind aber einem auswärtigen Verein angehören oder
- als Uniformträger oder Uniformträgerin in Neustadt in Holstein ihren Aufenthalt haben.
Ein Rechtsanspruch auf Ehrung und Auszeichnung besteht nicht.
Vorschlagsberechtigt sind sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Organe der Stadt, der Kreissportverband Ostholstein, jeder Sportverein und Schulen, deren Sitz Neustadt in Holstein ist.
Die Vorschläge sind schriftlich bis zum 15. Januar 2025 bei dem Bürgermeister der Stadt Neustadt in Holstein, Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein, einzureichen. Gerne können Sie hierfür den folgenden Vordruck verwenden:
Die Vorschläge werden vertraulich behandelt.
Erstellt von: Sven Westen
Quelle: Marie Gittner