Vorlesen Schliessen
Inhalt
Datum: 14.07.2020

Barriefreier Strandzugang in Pelzerhaken ist fertig

Mit Beginn der diesjährigen Tourismus-Saison im Mai 2020 begannen am Strandzugang in Pelzerhaken im Bereich des Hohen Ufers die Arbeiten zur Errichtung eines barrierefreien Strandzugangs.

Saisonaler barriefreier Strandzugang genehmigt und umgesetzt

Dieses Thema hatte die Mitglieder des Tourismus-Ausschusses seit mehreren Jahren beschäftigt. Bereits im Jahr 2015 stellte die Bürgergemeinschaft Neustadt (BGN) im Tourismus-Ausschuss den Antrag, einen barrierefreien Strandzugang am Hohen Ufer einzurichten. In der Vergangenheit sind bereits einige Maßnahmen zur Barrierefreiheit am Strand vorgenommen worden, jedoch gab es eine Lücke zwischen der Promenade in Pelzerhaken bis in Höhe des Eschenwegs. In den letzten Jahren wurden verschiedene Varianten für diesen Lückenschluss auf ihre Realisierung und Umsetzung hin überprüft. Viele diskutierte Varianten waren jedoch nicht genehmigungsfähig. Daraufhin entstand unter der Beteiligung von LKN, UNB und dem Beirat für Menschen mit Behinderungen im Kreis Ostholstein eine genehmigungsfähige Variante im Frühjahr 2019.

Am westlichen Ende der Strandpromenade befindet sich eine große Holzplattform, welche jeweils über eine Treppe den Zugang zum Strand als auch zum Uferweg ermöglicht. Die Idee war es, die Treppe von der Plattform zum Strand hin durch eine Rampe mit barrierefreien Gefälle zu ersetzen sowie auch die Treppe zum Eschenweg. Diese beiden Rampen, so die Idee, sollten mit einem mobilen Palettenweg verbunden werden, so dass beide Strandzugänge durch diese Maßnahme barrierefrei werden. Auf diese Weise würde das Hohe Ufer mit dem Strand verbunden. Der Palettenweg sollte so geplant werden, dass dieser parallel zur Küste verläuft und eine Breite habe, auf der auch ein E-Rolli gut fahren kann. Als Material stellte man sich langlebige Kunststoffbohlen vor, damit der saisonale Palettenweg dadurch witterungsbeständiger und somit langlebiger und nachhaltiger wird.

Barriefreier Strandzugang vom Land mit 70% gefördert

Nachdem man sich im Frühjahr 2019 auf ein gemeinsames Projekt und eine tragfähige Variante unter Beteiligung aller Gremien einigte, wurde im Juni 2019 ein Antrag an die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein auf Förderung aus dem „Fonds Barrierefreiheit“ gestellt. Seit dem 15. Juli 2018 steuert die Staatskanzlei die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Landesregierung. Von Kiel aus werden Projekte zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen koordiniert. Der Förderbescheid wurde am 20.12.2019 positiv beschieden und die Umsetzung des Projektes musste bis zum 3.8.2020 erfolgen. Insgesamt war mit der Förderzusage eine Fördersumme von 148.000 € netto verbunden, die 70 % der Gesamtkosten ausmacht.

Text: Andrea Brunhöber