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Was erledige ich wo?

Informationen zur hauptamtlichen Bürgermeisterin oder hauptamtlichen Bürgermeister erhalten

In Gemeinden mit hauptamtlicher Verwaltung arbeitet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister nur für die Gemeinde.

Allgemeine Informationen

Die hauptamtliche Bürgermeisterin oder der hauptamtliche Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt.

Zusammen mit der Gemeindevertretung oder der Stadtvertretung gehört die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister zu den wichtigsten Organen der Gemeinde. In kreisfreien Städten und in größeren kreisangehörigen Städten kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Amtsbezeichnung Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister lautet.

Die Aufgaben der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters sind vielfältig. Sie oder er leitet die Gemeindeverwaltung, führt Gesetze aus, bereitet Beschlüsse der Gemeindevertretung vor und setzt diese um. Außerdem berichtet sie oder er dem Hauptausschuss regelmäßig über den Stand der Umsetzung. Weitere Aufgaben sind das Treffen von Entscheidungen, die von der Gemeindevertretung übertragen wurden, die gesetzliche Vertretung der Gemeinde nach außen und das Unterschreiben von Satzungen. Zusätzlich ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die oberste Dienstbehörde und damit die Chefin oder der Chef aller Beschäftigten in der Verwaltung.

In ehrenamtlich verwalteten Gemeinden mit 4.000 bis 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Gemeindevertretung beschließen, eine hauptamtliche Bürgermeisterin oder einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen. Die eigentlichen Verwaltungsaufgaben erledigt in diesen Gemeinden jedoch weiterhin das Amt oder die Kommune, die von der Gemeinde beauftragt wurde.

Verfahrensablauf

  • Für die Information über die Aufgaben einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters ist kein besonderes Verfahren notwendig.
  • Sie können sich jederzeit an die Gemeinde wenden oder die bereitgestellten Veröffentlichungen nutzen.

Voraussetzungen

Keine

Rechtsgrundlagen

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung