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Was erledige ich wo?

Hafenbehördliche Genehmigungen

Leistungsnummer 99089001005000

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Welche Gebühren fallen an?

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.