Hafenbehördliche Genehmigungen
Leistungsnummer 99089001005000Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Allgemeine Informationen
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An wen muss ich mich wenden?
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Kosten
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Frist
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Rechtsgrundlagen
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.