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Inhalt

Was erledige ich wo?

Hafenbehördliche Genehmigungen

Leistungsnummer 99089001005000

Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

Allgemeine Informationen

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Kosten

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Frist

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlagen

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.