Erteilung einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis zur Durchführung von Zelt-, Stadtfesten und ähnlichen Veranstaltungen
Zelt-, Stadtfeste und ähnlichen Veranstaltungen bei der Stadt Neustadt in Holstein anmelden
Allgemeine Informationen
Wer eine öffentliche Veranstaltung durchführen möchte, muss diese bei der zuständigen Behörde anmelden, ansonsten handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung (Ordnungswidrigkeit).
Frist
Der Antrag sollte bis spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung bei der Behörde beantragt und abgestimmt worden sein.
Der Antrag sollte bis spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung bei der Behörde beantragt und abgestimmt worden sein.Erforderliche Unterlagen
Für eine Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf eine Veranstaltung
- Lageplan
- Ablaufplan
- Versicherungsnachweis
Diese Unterlagen müssen nicht abschließend sein, da gegebenefalls noch weitere Unterlagen, je nach Veranstaltung, beigebracht werden müssen.
Kosten
Die anfallenden Kosten richten sich nach der Art der Veranstaltungsfläche:
- Private Fläche= keine Kosten
- Öffentliche Fläche = individuell gemäß Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein
- Hafenbereich = Stadtwerke Neustadt in Holstein