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Was erledige ich wo?

Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungsnummer 99025004020000

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.

Allgemeine Informationen

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.