Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Leistungsnummer 99025004020000Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Allgemeine Informationen
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.