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Was erledige ich wo?

Handwerksrolle: Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb

Leistungsnummer 99058007060002

Handwerkliche Nebenbetriebe müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch in die Handwerksrolle eingetragen werden.

Allgemeine Informationen

Die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle besteht auch für

  • handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Versorgungs- oder sonstigen gewerblichen Betrieb öffentlich rechtlicher Träger,
  • für handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft oder sonstiger Wirtschafts- und Berufszweige

verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig erbracht werden.

Online-Dienste

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 2, Nr. 3 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.