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Was erledige ich wo?

Handwerksrolle: Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb

Leistungsnummer 99058007060002

Handwerkliche Nebenbetriebe müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch in die Handwerksrolle eingetragen werden.

Allgemeine Informationen

Die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle besteht auch für

  • handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Versorgungs- oder sonstigen gewerblichen Betrieb öffentlich rechtlicher Träger,
  • für handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft oder sonstiger Wirtschafts- und Berufszweige

verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig erbracht werden.

Onlinedienste

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

Rechtsgrundlagen

§ 2 Nr. 2, Nr. 3 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.