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Inhalt

Was erledige ich wo?

Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen

Leistungsnummer 99150057037000

Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Allgemeine Informationen

Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.