Bettensteuer
Leistungsnummer 99077018000000Kommunen die als Tourismusort anerkannt sind, können eine Tourismusabgabe erheben.
Allgemeine Informationen
Kommunen können von Unternehmen (z. B. Hotels, Pensionen, Gastwirtschaften) eine Tourismusabgabe erheben, wenn sie als "Kur-, Erholungs- oder Tourismusort" (z. B. Heilbad) anerkannt sind und eine entsprechende Ortssatzung hierzu erlassen haben.
Die Tourismusabgabe ersetzt begrifflich die Fremdenverkehrsabgabe.
Onlinedienste
Tourismusabgabe in der Stadt Neustadt in Holstein
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Sie Ihr Gewerbe oder Unternehmen betreiben, bzw. wo Sie eine Betriebsstätte unterhalten.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Frist
Keine
Formulare
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Allgemeine Informationen zum Thema Tourismus in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein GmbH (TASH).