Jagdsteuer
Leistungsnummer 99067005000000Kreise und kreisfreie Städte können für ihr Gebiet eine Jagdsteuer erheben.
Allgemeine Informationen
Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).