Übernachtungssteuer / Bettensteuer
Leistungsnummer 99077018000000Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuer) erheben.
Allgemeine Informationen
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Hinweis der Stadt Neustadt in Holstein
In der Stadt Neustadt in Holstein gibt es keine Bettensteuer oder Übernachtungssteuer. Stattdessen gibt es
- einen Tourismusbeitrag (Kurabgabe) und
- eine Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe).
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk der Beherbergungsbetrieb liegt.