Wohngeld
Leistungsnummer 99107023000000Wohngeld kann als Mietzuschuss oder für das selbst genutzte Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt werden.
Allgemeine Informationen
Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, zum Beispiel bei Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld.
Online-Wohngeldantrag
In vielen Wohngeldbehörden in Schleswig-Holstein können Wohngeldanträge auch online gestellt werden.
Online-Dienste Wohngeld der Stadt Neustadt in Holstein
Die Stadt Neustadt in Holstein nimmt am Onlinedienst Wohngeld des Landes Schleswig-Holstein teil. Der Dienst ist erreichbar unter https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGEMIZUEA
Sie benötigen zur Nutzung lediglich ein einfaches Servicekonto mit gültiger E-Mailadresse und selbst zu wählendem Passwort auf dem Nutzerportal GemeinsamOnline.
Anträge und Formulare
Die Anträge und Formulare können Sie sich entweder von der zuständigen Stelle zusenden lassen oder über die folgenden Links herunterladen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg an die zuständige Stelle übersenden:
- Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
- Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
- Mietbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldstelle
- Verdienstbescheinigung zur Vorlage bei der Wohngeldstelle
- Antrag Wohngeld für Heimbewohner
- Mietbescheinigung für Heimbewohner
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
- Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Steht Ihnen Wohngeld zu, wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt.
Rechtsgrundlage
Wohngeldgesetz (WoGG).
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
Siehe auch
- Wohngeld
- Wohngeld Änderung