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Was erledige ich wo?

Begrüßungsgeld

Leistungsnummer 99019036079000

Freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen an Auszubildende, Studentinnen und Studenten.

Allgemeine Informationen

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Onlinedienste

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

Kosten

Keine

Frist

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.