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Was erledige ich wo?

Brauchtumsfeuer anmelden

Leistungsnummer 99063010000000

Wer ein Brauchtumsfeuer (z. B. Osterfeuer, Biikebrennen) ausrichten möchte, muss dies anmelden.

Allgemeine Informationen

In vielen Regionen Deutschlands werden traditionelle Brauchtumsfeuer zu festen Terminen veranstaltet. Dazu zählen Osterfeuer oder das »Biikebrennen« genauso wie Brauchtumsfeuer zum Frühlingsanfang, an Walpurgis, Johanni, Erntedank oder zur Sommersonnenwende/Wintersonnenwende.

Planen Sie ein solches Brauchtumsfeuer auszurichten, müssen Sie dieses anmelden.

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An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt)