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Was erledige ich wo?

Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln

Leistungsnummer 99070018261000

Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.

Allgemeine Informationen

Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.

Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.

Zu den Daten gehören:

  • Name und Anschrift des Preismelders
  • eine Kontaktperson mit
    • Telefonnummer
    • gegebenenfalls Telefaxnummer
    • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

Onlinedienste

Verfahrensablauf

Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

Wenn Sie die Daten online übermitteln:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
  • Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.

Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:

  • Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.

Voraussetzungen

  • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
  • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
  • Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n) — 3 Monat(e)
    • Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.