Abgrenzung Handwerk oder nicht Handwerk: Beratung
Leistungsnummer 99058001018000Fragen zur Zugehörigkeit eines Betriebes zur IHK oder HWK beantworten die IHK und HWK.
Allgemeine Informationen
Die Abgrenzung der Zugehörigkeit Ihres Betriebes zur Handwerkskammer (HWK) bzw. zur Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zum Teil eine komplexe Fragestellung. Sie können sich durch die HWK und/oder IHK dazu beraten lassen.
Gesetzlich gehören diejenigen Gewerbetreibenden zur IHK, die nicht zur HWK gehören. In der Praxis sind allerdings viele Unternehmen beiden Kammern zugehörig, weil diese sowohl nichthandwerkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Diese sogenannten Mischbetriebe gehören mit ihrem jeweiligen Betriebsteil der IHK bzw. der HWK an.
An wen muss ich mich wenden?
An die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), in deren Kammerbezirk Ihr Unternehmen seinen Sitz hat/haben wird.
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.