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Was erledige ich wo?

Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

Leistungsnummer 99110003001003

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.

Allgemeine Informationen

Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlagen

§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).