Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Leistungsnummer 99110003001003Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Allgemeine Informationen
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlagen
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).