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Was erledige ich wo?

Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen

Leistungsnummer 99110003000000

Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
     
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
     
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,
     

müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Kosten

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Frist

Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.

Hinweise (Besonderheiten)