Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
Leistungsnummer 99071001000000Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis bei dem zuständigen Landesjugendamt einholen.
In den Landkreisen müssen Sie die Erlaubnis beim örtlichen Jugendamt einholen.
Allgemeine Informationen
Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des jeweils zuständigen Landesjugendamtes. Die Erlaubnis muss vom Träger der Einrichtung beantragt werden.
Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.
Sie können eine Tageseinrichtung nicht ohne erteilte Betriebserlaubnis betreiben. Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig vorlegen, können Sie Ihre Tageseinrichtung erst zu einem verspäteten Zeitpunkt eröffnen.
In den Landkreisen wird die Erlaubnis für den Betrieb durch die Landrätinnen und Landräte erteilt und der Betrieb beaufsichtigt.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Personalstunden, die Sie im Antrag angegeben haben, müssen die personelle Mindestbesetzung darstellen. Das heißt, die angegebene Mindestbesetzung darf während der Öffnungszeiten der Einrichtung niemals unterschritten werden.