Vorlesen Schliessen
Inhalt

Was erledige ich wo?

Kreditinstitut (Bank/Finanzdienstleistungen): Gründung - Erlaubnis

Leistungsnummer 99050039000000

Wer im Inland gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen möchte, benötigt eine Erlaubnis.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt und auf einzelne Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränkt werden.

Versagungsgründe finden Sie unter § 33 Kreditwesengesetz (KWG).

An wen muss ich mich wenden?

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben über die beizubringenden Unterlagen enthält § 32 Kreditwesengesetz (KWG).

Rechtsgrundlage

§ 32 Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG).