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Was erledige ich wo?

Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

Leistungsnummer 99129025005002

Wer eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben möchte, benötigt grundsätzlich eine Erlaubnis.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Grundwasser-Wärmepumpe errichten und betreiben wollen, benötigen Sie gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers. Bei Bohrungen, die über 100 Meter in den Boden eindringen, ist zusätzlich eine Anzeige beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörde) oder
  • an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde).

Rechtsgrundlagen

§ 8 und §§ 46ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Für die Bohrungen:
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
§ 127 Bundes-Berggesetz (BBergG),
§ 7 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).