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Was erledige ich wo?

Denkmalerkundung ohne Mess- und Suchgeräten genehmigen lassen

Leistungsnummer 99033012006003

Wenn Sie ohne Messgerät oder Suchgerät nach Bodendenkmälern suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Allgemeine Informationen

Für die Suche nach Bodendenkmalen ohne Messgeräte oder Suchgeräte müssen Sie eine Genehmigung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein als zuständige obere Landesbehörde beantragen.

Hierzu zählt die Suche mit archäologischen Methoden, Nachforschungen, Erdarbeiten und taucherischen Bergungen.

Die Genehmigung kann durch die zuständige obere Denkmalschutzbehörde mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.

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Verfahrensablauf

An wen muss ich mich wenden?

An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde

Voraussetzungen

  • Einverständnis der Flächeneigentümer und Flächeneigentümerinnen sowie Pächterinnen und Pächter

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
  • Angaben zur Person, zu der zu untersuchenden Fläche, zur Methodik und zu dem Grund für die Nachforschung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 3 Monat(e)
    • Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige obere Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Denkmalschutzbehörde einen Bescheid erlassen hat.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.