Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Leistungsnummer 99012011023000Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.
Allgemeine Informationen
Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.
Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,
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wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
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welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
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welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.
Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
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Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
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Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
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Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.
Verfahrensablauf
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Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
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Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
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Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
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vor Ort bei der zuständigen Behörde
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online
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per Post
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.