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Was erledige ich wo?

Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen

Leistungsnummer 99012012141000

Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

Allgemeine Informationen

Der Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.

  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung.

Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,

  • Gewerbe,

  • Verkehr,

  • Infrastruktur,

  • Erholung oder

  • Natur und Umwelt.

Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.

Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele,

  • verschiedenen Karten zur

  • Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,

  • Legende zu den Karten sowie

  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
  • Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsdauer, insofern der Flächennutzungsplan bereits online verfügbar ist.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.