Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggebern
Leistungsnummer 99058015000000Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Auftraggeberinnen / Auftraggebern kann die Vermittlungsstelle in Anspruch genommen werden.
Allgemeine Informationen
Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Auftraggeberinnen/Auftraggebern können beide Streitparteien die bei der Handwerkskammer eingerichtete Vermittlungsstelle (Schlichtungsstelle) in Anspruch nehmen. Aufgabe der Vermittlungsstelle ist, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Die bei der Vermittlungsstelle tätigen Schlichter sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Rechtsgrundlagen
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (MJKE).