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Was erledige ich wo?

Schulbesuch an berufsbildenden Schulen in einem anderen Bundesland als Schleswig-Holstein beantragen

Leistungsnummer 99019070080000

Wenn Sie in Schleswig-Holstein auf Grund einer dualen Berufsausbildung berufsschulpflichtig sind, aber eine staatliche berufsbildende Schule in einem anderen Bundesland besuchen möchten, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

Allgemeine Informationen

Sie können Zugang zu staatlichen Berufsschulen in einem anderen Bundesland erhalten, obwohl sich Ihre Ausbildungsstätte in Schleswig-Holstein befindet und Sie daher eigentlich in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig sind.

Dies gilt auch, wenn Sie den Ausbildungsbetrieb gewechselt haben oder Ihr Ausbildungsbetrieb umgezogen ist und Sie dadurch in Schleswig-Holstein berufsschulpflichtig geworden sind.

Auch in Fällen besonderer persönlicher Härte kann Ihnen der Zugang zu staatlichen Berufsschulen sowie zu folgenden Schulen gewährt werden:

  • Berufsbildenden Schulen in Bezug auf die Bildungsgänge
    • Berufsfachschule
    • Berufsvorbereitungsschule
    • Berufliches Gymnasium

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie von dort einen Zwischenbescheid.
  • Dieser Zwischenbescheid ist eine sogenannte Freistellung vom Schulbesuch in Schleswig-Holstein.
  • Sollte der Antrag hier schon abgelehnt werden, gibt es die Gelegenheit zur Anhörung.
  • Im Anschluss an die Freistellung führt die zuständige Behörde des anderen Bundeslandes die abschließende Prüfung durch.
  • Von der zuständigen Behörde des anderen Bundeslandes erhalten Sie den endgültigen Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen erheblich weniger Zeit, um die Schule in einem anderen Bundesland zu erreichen.

Voraussetzungen nur für den Antrag auf Zugang zu einer Schule in Hamburg:

  • Sie benötigen mindestens 75 Minuten mit dem öffentlichen Personennahverkehr für den Besuch der zuständigen Schule in Schleswig-Holstein.
  • Die Schule in Hamburg ist für Sie erheblich schneller zu erreichen.
  • Ihnen wird in Schleswig-Holstein keine Blockbeschulung mit einhergehender Internatsunterbringung angeboten.
  • An der Schule in Hamburg gibt es noch freie Plätze.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des aktuellen Ausbildungsvertrages
  • Im Falle eines Wechsels des Ausbildungsbetriebes die Kündigung oder den Aufhebungsvertrag oder
  • wenn der Ausbildungsbetrieb umgezogen ist, entsprechende Nachweise dafür, wie zum Beispiel der Gewerberegisterauszug

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert je nachdem, ob alle Unterlagen zum Antrag vorliegen und wie aufwändig die Prüfung ist.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:

Solange einem Gastschulantrag nicht von der aufnehmenden Behördenseite zugestimmt wurde, besteht eine Berufsschulpflicht in Schleswig-Holstein an der dort zuständigen Schule.