Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
Leistungsnummer 99058017060000Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufnehmen möchte, muss dies unverzüglich der für den Betriebsort zuständigen Handwerkskammer anzeigen.
Allgemeine Informationen
Für die Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B der Handwerksordnung aufgeführt ist. Für die Anmeldung benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis oder Meistertitel.
Nach Anzeige des handwerksähnlichen Gewerbes stellt die Handwerkskammer eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (Gewerbekarte) aus. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung des Betriebs liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes
- Personaldokument
Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten
- aktueller Handelsregsiterauszug oder Gesellschaftsvertrag
(bei juristischen Personen)
- Eingetragene Unternehmen reichen einen aktuellen Handelsregsiterauszug ein.
- In Gründung befindliche juristische Personen (zum Beispiel GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ein
- gegebenenfalls weitere Unterlagen notwendig
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Welche Fristen muss ich beachten?
unverzüglich bei Beginn der Gewerbetätigkeit
Rechtsgrundlage
§§ 18 bis 20 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung).
Anträge / Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
Siehe auch
- Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes