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Was erledige ich wo?

Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen

Leistungsnummer 99118012058000

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.

Allgemeine Informationen

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 

An wen muss ich mich wenden?

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

Kosten

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.

Frist

Keine

Rechtsgrundlagen

Hinweise (Besonderheiten)

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.