Den Verdacht eines Abhandenkommens oder einer unerlaubten Weitergabe von Cannabis oder Vermehrungsmaterial melden
Leistungsnummer 99118070261000Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, melden Sie es umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie feststellen, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, müssen Sie dies umgehend dem Landeslabor Schleswig-Holstein melden.
Vertretungsberechtigte Personen der Anbauvereinigung können eine Auskunft verweigern, wenn sie oder ihre Angehörigen dadurch strafrechtlichen Konsequenzen oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ausgesetzt wären.
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial abhandengekommen oder unerlaubt weitergegeben wurde, befolgen Sie bitte die folgenden Schritte:
- Vergewissern Sie sich, dass ein Verlust oder eine unerlaubte Weitergabe tatsächlich vorliegt, indem Sie Ihre Bestände und Dokumentationen sorgfältig prüfen.
- Dokumentieren Sie alle Details zum Vorfall, einschließlich der Menge an betroffenen Cannabisprodukten oder Vermehrungsmaterial, den Zeitpunkt des Vorfalls und alle beteiligten Personen oder Organisationen.
- Informieren Sie umgehend das Landeslabor Schleswig-Holstein über den Verdacht. Übermitteln Sie alle gesammelten Informationen genau und vollständig.
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Das Landeslabor Schleswig-Holstein wird Ihre Meldung prüfen und gegebenenfalls weitere Anweisungen geben.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH).
Voraussetzungen
Sie haben den Verdacht, dass Cannabis oder Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) von Ihrer Anbauvereinigung abhandengekommen ist oder unerlaubt weitergegeben wurde.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
Frist
Sie müssen den Verdacht unverzüglich nach Feststellung anzeigen.
Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.