Förderung aus dem ESF Plus-Bundesprogramm "Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag« beantragen
Leistungsnummer 99400101017000Schulträger sowie öffentliche oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, die an Grundschulen mit einem Ganztagsangebot die Qualität durch die Stärkung der Beteiligung und Mitbestimmung der Kinder verbessern wollen, können eine Förderung beantragen.
Allgemeine Informationen
Mit dem ESF Plus-Programm "Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag" möchte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Impulse zu einer notwendigen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote im Grundschulalter setzen. Die Umsetzung des ESF Plus-Programms des BMFSFJ erfolgt in einer Modell- und Implementierungsphase bis zum 31.12.2027.
Ziel des Programms ist die Schaffung von partizipativen Strukturen in der Ganztagsgrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe. Die Bedürfnisse der Kinder bilden in diesem Prozess den zentralen Ausgangspunkt. Die Kinder werden aktiv in die Ausgestaltung der Ganztagsangebote eingebunden und Demokratie so für sie erlebbar gemacht.
Sie können als Schulträger oder als öffentlicher oder freier Kinder- und Jugendhilfeträger die Förderung beantragen, wenn Sie die schulische Betreuung übernehmen. Ihre Aufgabe ist es dann, die Qualität der Ganztagsbetreuung durch die Stärkung der Beteiligung und Mitbestimmung der Kinder zu verbessern. An den teilnehmenden Schulen sollen Partizipationsansätze und konkrete partizipative Angebote entwickelt und erprobt werden. Ziel ist die Erstellung eines Partizipationskonzepts, das die erprobten Ansätze fest im Gesamtkonzept der Ganztagsgrundschule verankert.
Das Programm richtet sich an Grundschulen mit einem Ganztagsangebot. Die Zielgruppe umfasst konkret pädagogische Fachkräfte und Lehrkräfte der beteiligten Grundschulen beziehungsweise Horte.
Zur Erreichung der Programmziele werden pro Vorhaben folgende Gegenstände gefördert:
- halbe Personalstelle beim Träger als Koordinierungsstelle
- Qualifizierung und Prozessbegleitung
- Sachkosten für Angebote für mehr Teilhabe der Kinder
Koordinierungsstelle
Als Koordinierungsstelle wird eine halbe Personalstelle beim antragstellenden Träger zur Steuerung des Gesamtprozesses der Programmumsetzung vor Ort gefördert.
Qualifizierung und Prozessbegleitung
Zentraler Bestandteil im Programm ist die Tandem-Qualifizierung von ausgewählten Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften der teilnehmenden Schulen zur Partizipation von Grundschulkindern. Ein Forschungsteam von der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) und des Zentrums für Inklusionsforschung Berlin (ZfIB) Humboldt-Universität zu Berlin hat im Auftrag des BMFSFJ dafür ein bundesweit gültiges Fortbildungscurriculum zur Partizipation von Grundschulkindern entwickelt. Dieses soll im Programm erprobt und weiterentwickelt werden. In der Programmumsetzung wird das entwickelte Curriculum insbesondere unter dem Aspekt der Praxistauglichkeit erprobt. Die Standorte werden dabei prozessbegleitend durch Trainerinnen und Trainer sowie Mentorinnen und Mentoren unterstützt.
Zur Durchführung von Angeboten für mehr Teilhabe werden Sachmittel zur Umsetzung von Angeboten, die Kindern Räume zur
Mitbestimmung, Teilhabe und Mitgestaltung eröffnen, gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 115.000 EUR (bis 2024) und 137.000 EUR (bis 2027).
Die Fördersätze betragen:
- für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer, sowie das Land Berlin und die Region Leipzig, aber nicht die Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent
- für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu zählen die neuen Bundesländer und die Regionen Lüneburg und Trier, aber nicht das Land Berlin und die Region Leipzig) bis zu 60 Prozent
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Servicestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
Onlinedienste
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren ist einstufig. Sie können den Förderantrag über den Online-Dienst Förderportal Z-EU-S stellen.
- Rufen Sie den Förderantrag auf.
- Machen Sie die notwendigen Angaben.
- Abschließend müssen Sie die im Förderportal ZEU-S eingereichten Formulare herunterladen, unterschreiben und per Post an das BAFzA schicken.
- Die Bewilligung erfolgt durch das BAFzA.
Voraussetzungen
- Als Schulträger oder Träger der Kinder und Jugendhilfe müssen Sie Träger einer Grundschule mit Ganztagsangebot sein beziehungsweise die Ganztagsbetreuung der Schule sicherstellen.
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Als Schule müssen Sie zur Programmteilnahme folgende Kriterien erfüllen:
- Bereitstellung Ganztagsangebote an mindestens 3 Wochentagen mit mindestens 7 Zeitstunden (Unterrichtsstunden mitgerechnet)
- Ganztagsangebote werden unter Verantwortung der Schulleitung organisiert oder in enger Kooperation mit dieser durchgeführt und stehen im konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht beziehungsweise wird dies angestrebt.
Natürliche Personen können keine Zuwendungen beantragen.
Erforderliche Unterlagen
Zur Antragstellung müssen Sie einreichen:
- ein aussagekräftiges Vorhabenkonzept
- Finanzierungsplan
- verbindliche Erklärung zum Eigenanteil
- Kooperationsvereinbarungen mit den Kooperationspartnern
- Personalunterlagen
Kosten
- Es fallen keine Kosten für die Antragstellung an.
Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Sie müssen den Antrag bis spätestens zum 30.06.2023 einreichen.
Bearbeitungsdauer
- 4 — 8 Woche(n)
Rechtsgrundlagen
- Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe h) Verordnung (EU) 2021/1057
- Verordnung (EU) 2021/1016
- Förderrichtlinie zum ESF Plus-Programm "Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag« vom 05.08.2022
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Rechtsbehelf
- Widerspruch